Im Datenschutz geht nichts ohne die Einbindung der Mitarbeiter.
Eine der Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten ist daher die Kommunikation mit den Mitarbeitern auf allen Ebenen. Die Grundlage ist die fortlaufende Sensibilisierung für den Datenschutz.
Nach einer Auftaktveranstaltung werden die Mitarbeiter auf das BDSG verpflichtet, neue Mitarbeiter nachsensibilisiert und mindestens einmal jährlich bei entsprechenden Gelegenheiten im Kollektiv zusammen sensibilisiert, da sich auch die Rahmenbedingungen immer wieder verändern. Wer hätte vor 2 Jahren schon Mitarbeiter bzgl Facebook Nutzung sensibilisiert?
Die Aufgabe ist nicht gerade beliebt bei internen Datenschutzbeauftragten, die oft schon langjährige Mitarbeiter (sprich: Kollegen der zu sensibilisierenden Mitarbeiter) sind. An der Stelle unterstützen wir die internen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung der Sensibilisierungspflicht.


