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 Was ist das? Definition:
Seit dem 1. Januar 2002 können Steuerprüfer der Finanzverwaltung steuerrelevante Unterlagen, die Unternehmen in digitaler Form vorliegen, von diesen auch in digital aufbereiteter Form anfordern. Dabei stellt das Finanzamt bestimmte Forderungen an die Aufbereitung der zu überlassenden Unterlagen:
Bei der Datenträgerüberlassung sind dem Prüfer die gespeicherten steuerlich relevanten Daten samt aller zur Auswertung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form auf geeigneten Datenträgern zu übergeben.
Die Anforderungen dazu sind in den „GDPdU“ zusammengefaßt - den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“.
Hinweis: Dokumentieren Sie nicht nur die Vorgänge selbst, sondern auch alle dazugehörigen Dokumente wie EMails, Faxe, Briefe, um die Prozesse nachvollziehbar zu machen.
Muss ich mir Sorgen machen?
Nein, vereinbaren Sie ein (kostenfreies) Erstgespräch mit uns, in dem wir Ihnen den Nutzen (!) für Ihr Unternehmen aufzeigen (und wie Sie quasi "nebenher" die gesetzlichen Anforderungen erfüllen).
Wir machen nichts ohne einen Nutzen für Ihre Prozesse zu erzeugen. Wir investieren nicht in umfangreiche Websammlungen, die nur von Dritten kopiert werden können, sondern in Lösungszeit beim Kunden.  |